Verarbeitungsverzeichnis
Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten dokumentiert nach Art. 30 DSGVO, welche personenbezogenen Daten ein Unternehmen wofür, wie lange und mit welchen Systemen verarbeitet.
Verarbeitungsverzeichnis – ausführlich erklärt
Jede Verarbeitung personenbezogener Daten – etwa Lohnabrechnung, Kundenverwaltung, Newsletter oder Videoüberwachung – wird im Verarbeitungsverzeichnis mit Zweck, betroffenen Personen, Datenarten, Empfängern, Löschfristen und Schutzmaßnahmen beschrieben.
Das Verzeichnis ist für fast alle Unternehmen Pflicht und muss der Datenschutzaufsicht auf Anfrage vorgelegt werden. Es ist gleichzeitig die Grundlage für Auskunftsanfragen und Löschkonzepte.
Was bedeutet Verarbeitungsverzeichnis für Ihr Unternehmen?
- Die IT-Systemliste (Microsoft 365, Buchhaltung, CRM) ist ein guter Startpunkt für das Verzeichnis.
- Bei neuen Tools oder Cloud-Diensten das Verzeichnis direkt mitpflegen.
- In Hamburg ist der HmbBfDI die zuständige Aufsichtsbehörde.
Verwandte Begriffe
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