72-Stunden-Meldepflicht
Nach Art. 33 DSGVO müssen Unternehmen eine Datenschutzverletzung innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden der zuständigen Aufsichtsbehörde melden.
72-Stunden-Meldepflicht – ausführlich erklärt
Die Frist beginnt, sobald das Unternehmen von der Datenpanne Kenntnis hat – auch am Wochenende. Die Meldung umfasst Art des Vorfalls, betroffene Daten und Personen, wahrscheinliche Folgen und ergriffene Maßnahmen. Fehlende Informationen dürfen nachgereicht werden.
Besteht ein hohes Risiko für die Betroffenen, müssen zusätzlich die betroffenen Personen informiert werden. Verspätete oder unterlassene Meldungen können Bußgelder nach sich ziehen.
Was bedeutet 72-Stunden-Meldepflicht für Ihr Unternehmen?
- Ein IT-Notfallplan mit Ansprechpartnern und Meldewegen spart im Ernstfall wertvolle Stunden.
- In Hamburg erfolgt die Meldung online beim HmbBfDI.
- Vorfälle intern sofort an Geschäftsführung, Datenschutzbeauftragten und IT-Dienstleister melden.
Verwandte Begriffe
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