AVV
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) regelt nach Art. 28 DSGVO, wie ein Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag Ihres Unternehmens verarbeiten darf.
AVV – ausführlich erklärt
Sobald ein externer Anbieter Zugriff auf personenbezogene Daten hat – Cloud-Anbieter, Hosting, Lohnbuchhaltung oder IT-Dienstleister mit Fernwartung – ist ein AVV nötig. Er legt fest, welche Daten verarbeitet werden, welche Sicherheitsmaßnahmen gelten und dass der Dienstleister nur nach Weisung handelt.
Große Anbieter wie Microsoft stellen den AVV als Teil ihrer Vertragsbedingungen bereit; bei kleineren Dienstleistern muss er meist aktiv abgeschlossen werden.
Was bedeutet AVV für Ihr Unternehmen?
- Einmal jährlich prüfen: Gibt es für jeden Cloud- und IT-Anbieter einen gültigen AVV?
- Fehlende AVV sind einer der häufigsten Kritikpunkte bei Datenschutzprüfungen.
- Als IT Dienstleister stellen wir unseren Kunden selbstverständlich einen AVV bereit.
Verwandte Begriffe
Fragen zu AVV?
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